Unterschied zwischen Podologie und Fußpflege
Der Beruf des Podologen/in zählt zu den nicht ärztlichen Heilberufen und gehört somit zu den Gesundheitsfachberufen.
Ein/e Podologe/in ist in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln.
Die Berufsbezeichnung des Podologen ist nach §1 PodG Podologen Gesetz geschützt.
Die Podologie übt die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß aus.
Entsprechend ist die kosmetische Fußpflege hingegen wichtig für die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Die Fußpflege ist wichtig für all diejenigen, die gesunde Füße haben und diese verschönern und gepflegt wissen wollen.
Somit gehören die Behandlung von Fußpilz und eingewachsenen Nägeln in die Heilmaßnahmen des Podologen/in. Auch die Fuß-Reflexzonen-Massage wird als Ausübung der Heilkunde gesehen, somit von Fußpflegern nicht ausgeübt werden kann und darf.