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MediFuss - Podologie in Bühl

Informationen für Patienten

Hausbesuch

Wir bieten auch Hausbesuche an. Für nähere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

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Befunderhebung durch Anamnese

Beim Ersttermin vor einer Podologischen Komplexbehandlung wird eine Anamnese erhoben.

Die Anamnese, oder auch Vorgeschichte, ist die professionelle Erfragung und Überprüfung von potenziell medizinisch relevanten Informationen durch den Podologen/in.
Überprüft werden:

  • Angiologische Befunderhebung (Gefäßsystem)
  • Neurologische Befunderhebung (Nervenschädigungen)
  • Orthopädische Befunderhebung (Überprüfung der Fußgelenke)
  • Dermatologische Befunderhebung (Hautveränderungen)

Eine Anamnese ist außerordentlich wichtig, da der Podologe/in mit vielen Fachbereichen wie Dermatologie, Diabetologie, Orthopädie und Chirurgie zu tun hat.

Die Ergebnisse der Anamnese sind die Grundlage des Behandlungsplans, der Beratung und der Empfehlung.

Hygiene ist uns sehr wichtig!

Wir verwenden ausschließlich sterile und eingeschweißte Instrumente, so kann eine Übertragung von Krankheitserregern wie Bakterien, Viren oder Pilzen sicher ausgeschlossen werden.

Nach jeder podologischen Behandlung wird der Behandlungsbereich nach den aktuellen Hygienerichtlinien desinfiziert und aufbereitet. Dazu verwenden wir ausschließlich Einmalhandtücher und Desinfektionsmitteln nach VAH Listung.

Die Instrumente werden nach jedem Patienten im Ultraschallbad desinfiziert und gereinigt anschließend verpackt und im Autoklav bei 134°C und 3 bar Wasserdampfdruck sterilisiert.

So sichern wir unseren Patienten eine optimale Hygiene.

Patienten in der Podologie

  • Menschen jeden Alters
  • bei Fuß-Problemen jeglicher Art
  • Risikopatienten wie Diabetiker, Rheumatiker, Bluter, Menschen mit Durchblutungsstörungen, Menschen mit Empfindungsstörungen
  • nach operativen Eingriffen
  • Menschen, die hohen Wert auf Fachkompetenz und Hygiene bei der Pflege ihrer Füße legen

Unterschied zwischen Podologie und Fußpflege

Der Beruf des Podologen/in zählt zu den nicht ärztlichen Heilberufen und gehört somit zu den Gesundheitsfachberufen.

Ein/e Podologe/in ist in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln.

Die Berufsbezeichnung des Podologen ist nach §1 PodG Podologen Gesetz geschützt.

Die Podologie übt die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß aus.

Entsprechend ist die kosmetische Fußpflege hingegen wichtig für die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Die Fußpflege ist wichtig für all diejenigen, die gesunde Füße haben und diese verschönern und gepflegt wissen wollen.

Somit gehören die Behandlung von Fußpilz und eingewachsenen Nägeln in die Heilmaßnahmen des Podologen/in. Auch die Fuß-Reflexzonen-Massage wird als Ausübung der Heilkunde gesehen, somit von Fußpflegern nicht ausgeübt werden kann und darf.

Vorsorge, die Sie treffen können

  • Kontrollieren Sie Ihre Füße, vor allem auch die Zehenzwischenräume, täglich auf Verletzungen oder andere Auffälligkeiten.
    Sollten Sie Verletzungen, Druckstellen oder sonstige Auffälligkeiten an Ihren Füßen feststellen, wenden Sie sich unverzüglich an einen Podologen/in oder Ihren behandelnden Arzt.
  • Waschen Sie Ihre Füße täglich mit warmem nicht heißem Wasser und verwenden Sie milde Waschlotionen und weiche Waschlappen.
  • Achten Sie auf das richtige Schuhwerk:
    Vermeiden Sie Druckstellen an den Füßen durch Nähte oder zu enge Strümpfe. Kontrollieren Sie Ihre Schuhe und Strümpfe vor dem Anziehen auf Steinchen oder andere Fremdkörper, die zu Verletzungen führen können.
    Strümpfe sollten nicht aus synthetischen Materialien, sondern aus Wolle, Bambus oder Baumwolle bestehen und keine Nähte haben.
  • Schneiden Sie Ihre Fußnägel nicht mit spitzen oder scharfen Geräten und lassen Sie eingewachsene Fußnägel oder Hühneraugen nur von einem Fachmann entfernen.

Heilmittelverordnung

Wenn Sie von ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung erhalten, sollte Ihre erste Behandlung innerhalb von 28 Tagen erfolgen.

Die Verordnungsgebühr muss pro Heilmittelverordnung einmal bezahlt werden. Bei Vorlage ihres Befreiungsausweises entfällt für Sie die Zuzahlung.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Patienten in der Fußpflege

  • Menschen jeden Alters
  • gesunde Füße jeglicher Art
  • Menschen, die hohen Wert auf Hygiene und Pflege legen
  • Menschen, denen Ästhetik wichtig ist, wie Nagellack

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Therapeutinnen vor Ort

Inh. Katharina Niepenberg

Podologin